FAQ
Reisebedingungen der AS Tallink Grupp für Einzelreisende
Die nachfolgenden allgemeinen Reisebedingungen (nachfolgend „Bedingungen“ genannt) gelten für AS Tallink Grupp und ihrer Tochterunternehmen (nachfolgend „Tallink“ genannt). Diese Reisebedingungen und alle Angaben entsprechen dem Stand vom 01. Juni 2024 und ersetzen mögliche frühere Versionen. Diese Bedingungen beziehen sich auf Individualreisen, Bedingungen für Gruppenbuchungen und Pauschalreisen sind in den jeweiligen AGB‘s geregelt.
Teil 1: Allgemeines
Definition
- „Überfahrt“ – eine einfache Fahrt oder Rundfahrt, die keine Kreuzfahrt ist.
- „Kreuzfahrt“ – eine Rundreise mit ein und demselben Schiff, die eine Übernachtung einschließt, die fester Bestandteil der Personenbeförderung ist. Die Fahrkarte für die komplette Route wird im ersten Abfahrtshafen registriert.
- „Buchung“ – eine Rundreise, die an dem Tag stattfindet, an dem das Hin- und Rückreiseticket im ersten Abfahrtshafen registriert wird.
- „Passagier mit Automitnahme“ – eine einfache Überfahrt für mindestens einen Passagier und ein Fahrzeug (ausgenommen Fahrräder und Busse).
- “Booking” – die Anmeldung zur Verwendung eines Transportmittels, einer Leistung an Bord oder einer anderen Leistung (z. B. einer Leistung, die von Dritten angeboten wird).
- „Ticket“ – Buchungsbestätigung, welche auf Papier gedruckt oder elektronisch übermittelt wird. Der Vertrag zur Beförderung eines Passagiers über Gewässer kommt mit dem Ausstellen des Tickets zustande und bestätigt die Bezahlung der Reisegebühren.
- „Personenbeförderungsleistungen“ – eine Reihe von Leistungen, welche die Beförderung von Passagieren (in einer Kabine oder Platz am Deck) und einem mitgeführten Fahrzeug umfassen.
- „Service an Bord“ – Leistungen, die an Bord angeboten werden, aber nicht Teil der Personenbeförderungsleistungen sind. Bordleistungen bezeichnen Leistungen wie Kabinenservice, Catering, Sauna, Wellness und andere Leistungen an Bord.
- „Bordkarte” –ein Dokument, das nach dem Kauf eines Tickets auf Papier gedruckt oder elektronisch ausgestellt wird und den Passagier dazu berechtigt, das Schiff zu betreten. Bordkarten können nicht auf andere Personen übertragen werden.
- “Familienmitglied“ – ein Elternteil oder ein anderer gesetzlicher Vertreter eines reisenden Kindern.
- „Aufsichtsperson” – eine erziehungsbeauftragte Person für ein reisendes Kind bis zum Alter von 17 Jahren. Die Altersgrenzen für Aufsichtspersonen sind:
Auf der Route Tallinn-Helsinki ohne Übernachtung – eine mindestens 21-jährige Person;
Auf anderen Routen – eine mindestens 25-jährige Personen. . Ausnahmsweise kann ein Lehrer oder Trainer unter 25 Jahren als Leiter und/oder Betreuer einer Jugendgruppe fungieren, wenn er seine eigenen Schüler oder Gruppe begleitet.
Die Aufsichtsperson muss die Anweisungen von Tallink zur Aufsicht minderjährigen Kinder und Jugendlichen gelesen und die entsprechenden Dokumente unterschrieben haben. Die Person verpflichtet sich, die Haftung zu übernehmen und ist schadenersatzpflichtig. - „Einverständniserklärung” – eine schriftlich ausgefüllte und unterzeichnete Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters, dass ein Jugendlicher zwischen 15 und 17 Jahren allein mit dem Schiff reisen darf.
- „Reisevollmacht” – eine schriftlich ausgefüllte und unterzeichnete Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters, dass das Kind mit anderen Aufsichtspersonen reisen darf. Die Aufsichtsperson übernimmt für die Dauer der gesamten Reise die Fürsorge und Verantwortung für das Kind.
- „Formular zur Annahme der Aufsichtspflicht“ – – eine schriftlich ausgefüllte und unterzeichnete Erklärung, mit der sich die Aufsichtsperson eines 0- 17-jährigen dazu verpflichtet, die Verantwortung für das Kind, für die gesamte Dauer der Reise, zu übernehmen.
- “Servicegebühr“ – Gebühren die von Tallink für zusätzliche Leistungen (z. B. Porto) erhoben werden. Die Servicegebühren sind auf der Webseite ausgeschrieben.
- „Stornogebühr” die Gebühr die Tallink bei Rücktritt oder Umbuchung von einer Buchung erhebt. Die Stornogebühren sind in den Reisebedingungen der AS Tallink Grupp einzusehen.
Teil II: Reisebedingungen
1. Buchungen und Tickets
(1) Bei der Buchung einer Reise müssen Vornamen, Nachname, Geburtsdatum (Datum, Monat, Jahr), Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Telefonnummer und E-Mail-Adresse angegeben werden.
(2) Bei der Buchung eines Fahrzeugs (Fahrrad, Moped, Motorrad, Auto, Bus), müssen das Kennzeichen und die genaue Höhe und Länge des Fahrzeuges angegeben werden. Außerdem müssen die Länge und Höhe von Zubehör, welches auf dem Fahrzeug montiert wird (Skibox, Gepäckträger, Anhänger etc.) oder am Heck montiert wird (Fahrrad, Gepäcksträger etc.), hinterlegt werden. Wenn nötig muss während der Buchung das zulässige Höchstgewicht des Fahrzeugs eingetragen werden.
2. Check-in
(1) Passagiere müssen ihre Buchung vor Abfahrt des Schiffes an einem Check-in-Schalter im Hafen, an einem Check-in-Automaten, online oder mittels Smartphone-App einchecken.
(2) Nach dem Check-in wird eine Bordkarte ausgestellt. Auf der Bordkarte sind Angaben zum Namen des Passagiers, der Abfahrtszeit, dem Schiffsnamen sowie dem Reiseziel ersichtlich. Sie gilt ausschließlich für die auf der Bordkarte angegebene Person und die angegebene Reisezeit.
(3) Die Bordkarte muss für die Dauer der gesamten Reise aufbewahrt werden. Die Besatzungsmitglieder sind dazu berechtigt, einen Passagier zu kontrollieren. Daher ist jeder Passagier verpflichtet, bei Betreten des Schiffs und während der gesamten Reise nach Aufforderung seine Bordkarte vorzuzeigen. Sofern erforderlich, muss jeder Passagier dazu in der Lage sein, seine Identität gegenüber einem Besatzungsmitglieder nachzuweisen.
(4) Einchecken ohne Fahrzeug:
1,5 Stunden vor Abfahrt des Schiffes ist der Check-in-Schalter am Hafen geöffnet. 24 Stunden vor Abfahrt ist der Check-in online, am Automaten oder über die Smartphone-App möglich. Für den Check-in werden die Buchungsbestätigung und ein Ausweis benötigt.
Der Check-in schließt 30 Minuten vor der planmäßigen Abfahrtszeit. 20 Minuten vor dem Ablegen kann das Schiff nicht mehr betreten werden.
(5) Einchecken mit einem Fahrzeug:
1,5 Stunden vor Abfahrt des Schiffes ist der Fahrzeug-Check-in-Schalter am Hafen geöffnet. 24 Stunden vor Abfahrt ist der Check-in online, am Automaten oder über die Smartphone-App möglich. Für den Check-in werden die Buchungsbestätigung, ein Ausweis und der Fahrzeugschein benötigt.
Der Check-in schließt 30 Minuten vor der planmäßigen Abfahrtszeit.
Nach dem Check-in müssen sich Passagiere mit Fahrzeug spätestens 30 Minuten vor der planmäßigen Abfahrtszeit im Abfertigungsbereich für Fahrezeuge befinden.
(6) Passagiere, die später als in den Klauseln 4 und 5 angegeben im Hafen ankommen, werden nicht auf das Schiff gelassen. Das Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit.
3. Reisedokumente
(1) Jeder Passagier ist während der Reise für das Mitführen der notwendigen und gültigen Reisedokumente verantwortlich. Dazu zählen auch Visa oder sonstige Nachweise.
(2) Alle Reisenden sind verpflichtet, bei Grenzübertritt ein gültiges Reisedokument vorzuweisen. Personen, die nicht im Besitz eines Reisedokuments sind oder die sich weigern, ein solches Dokument vorzuzeigen, werden nicht an Bord gelassen.
(3) Tallink erstattet keine Tickets von Kunden, deren Reise aufgrund falsch ausgefüllter, ungültiger oder nicht vorhandener Reisedokumente storniert wurde.
4. Gäste mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung
(1) Um sicherzustellen, dass Kunden mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität auf Schiffsreisen dieselben Möglichkeiten haben wie andere Gäste, gelten für solche Kunden zusätzlich zu den allgemeinen Reisebedingugen besondere Rechte, die auf der Verordnung Nr. 1177/2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr basieren. http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ET/TXT/?qid=1426665556376&uri=CELEX:32010R1177.
(2) Wird ein Passagier von einem lizensierten Assistenzhund begleitet (ein Assistenzhund ist ein lizensierter Hund, der Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität begleitet), muss der Gast während der gesamten Reise Dokumente für die Aus- und Einreise des Hundes mitführen. Für Reisen mit Tieren innerhalb der Europäische Union ist ein Begleithundeausweis nötig.
(3) Bei der Buchung sind Passagiere dazu verpflichtet, alle nötigen Informationen über den Assistenzhund und seine Prüfnummer bekanntzugeben.
5. Überfahrten mit Haustieren
(1) Passagiere müssen die nötigen Dokumente für die Ein- und Ausreise des Haustiers mitführen. Alle Reisenden, die mit einem Haustier innerhalb der EU reisen, sind dazu verpflichtet einen EU-Heimtierausweis mitzuführen.
(2) Besatzungsmitglieder haben das Recht, jederzeit die Dokumente zu kontrollieren. Passagiere sind dazu verpflichtet, das in Unterpunkt 1 spezifizierte Dokument für Tiere bei Betreten des Schiffes und nach Aufforderung eines Besatzungsmitglieds während der Reise vorzuzeigen.
(3) Für die Beförderung von gefährlichen Tiern, von denen für Reisende und Besatzung eine Gefahr ausgehen kann, können nur mit einer besonderen Vereinbarung mit dem Beförderer transportiert werden. Die Anfrage für eine solche Sondervereinbarung sind an die folgende E-Mail-Adresse zu richten customerservice@tallinksilja.com.
(4) Passagiere sind dazu verpflichtet, sich über die Haustierkabinen, Transportboxen und andere Haustierangebote vor der Buchung zu informieren. Genauere Informationen werden auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
(5) Bei Buchungen ist der Passagier dazu verpflichtet, alle nötigen Informationen und die Anzahl der zu transportierenden Tiere anzugeben.
(6) Tallink erstattet keine Buchungen, die aufgrund falsch ausgefüllter Anträge oder ungültiger Reisedokumente des Tieres storniert wurde.
6. Altersbeschränkungen
Für Reisen mit Schiffen der Marke Tallink und Silja Line gelten für unter 18-Jährige (Minderjährige) folgende Altersbeschränkungen:
(1) 15- bis 17-jährige Passagiere dürfen unabhängig vom Wochentag an einer am Tag stattfindenden Hin- und Rückreise teilnehmen, wenn sie eine von einem Elternteil oder einem gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Einverständniserklärung mitführen. Die Person, welche die Reise gebucht hat, oder der Passagier selbst ist für das Mitführen der Einverständniserklärung zuständig.
(2) Passagiere bis 17 Jahre dürfen unter den folgenden Bedingungen an einer Kreuzfahrt teilnehmen:
1) Gemeinsam mit einem Elternteil, einem gesetzlichen Vertreter oder einer Aufsichtsperson mit einer Reisevollmacht oder Einverständniserklärung. Genauere Informationen werden auf dieser Seite zur Verfügung gestellt:
2) Die Aufsichtsperson, die mit einem Passagier bis 17 Jahre reist, muss das Formular zur Annahme der Aufsichtspflicht ausfüllen. Ein Beispiel eines derartigen Formulars wird auf dieser Seite zur Verfügung gestellt:
3) Die Vollmacht eines Elternteils oder eines gesetzlichen Vertreters für den Betreuer des Kindes/Jugendlichen bis 17 Jahre
(3) Passagiere bis 14 Jahre dürfen unter den folgenden Bedingungen an einer am Tag stattfindenden Hin- und Rückreise teilnehmen:
1) Gemeinsam mit einem Elternteil, einem gesetzlichen Vertreter oder einer Aufsichtsperson mit einer Reisevollmacht oder Einverständniserklärung. Ein Beispiel einer derartigen Bescheinigung ist in Abschnitt 6.2 Unterpunkt 1 dieser Klausel aufgelistet.
2) Ein anderes Familienmitglied oder eine Aufsichtsperson, die gemeinsam mit einem Passagier, der 14 Jahre alt oder jünger ist, reist, muss ein Formular zur Annahme der Aufsichtspflicht ausfüllen. Ein Beispiel einer derartigen Bescheinigung ist in Abschnitt 6.2 Unterpunkt 2 dieser Klausel aufgelistet.
(4) Tallink erstattet keine Buchungen, die aufgrund falsch ausgefüllter oder nicht mitgeführter Anträge von Minderjährige storniert wurde.
Teil III: Buchung, Zahlung, Umbuchung und Rücktritt
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Buchung
(1) Diese Geschäftsbedingungen für das Buchen und Bezahlen von Tickets (nachfolgend die Bedingungen genannt) gelten für Buchungen, die Passagiere über die Tallink Webseite, die Smartphone-App, im (Online) Reisebüro, im Tallink Service Center, am Service-Schalter im Hafens oder am Automaten, getätigt haben.
(2) Diese Bedingungen gelten für Onlinebuchungen und Buchungen über die Smartphone-App, die für bis zu 24 Passagiere getätigt wurden, und für Buchungen über andere Kanäle, die für bis zu 9 Passagiere getätigt wurden.
(3) Tickets können über die in Absatz 1 erwähnten Kanäle gebucht und bezahlt werden.
(4) Buchungen können nicht über die Tallink Webseite, die Smartphone-App oder über die Webseite der Reiseagentur storniert werden.
(5) Buchungen und Tickets können über alle in Absatz 1 angeführten Kanäle umgebucht oder storniert werden, davon ausgenommen sind die in Absatz 4 angeführten Kanäle.
2. Bezahlung
(1) Die Bezahlung des Reisepreises erfolgt bei der Buchung.
(2) Eine Buchung, die nicht rechtzeitig bezahlt wird, wird storniert.
(3) Bei einer Buchung, die fünf Werktage vor Reisebeginn getätigt wurde und die Zahlung per Banküberweisung erfolgte, sind die Mitarbeiter des Service-Schalters im Hafen berechtigt, die sofortige vollständige Zahlung des Tickets vor Ort zu verlangen, sofern der Betrag zum Zeitpunkt des Check-ins noch nicht auf das Konto von Tallink transferiert wurde.
3. Umbuchung
(1) Es ist erlaubt, die in der Buchung angegebene Fahrtrichtung und/oder Reiseroute, das Datum oder die Uhrzeit der Abfahrt, die Kabine, das Fahrzeug und den Bordservice zu ändern. Jede Änderung der oben genannten Leistungen kann zu einer Änderung des zu zahlenden Reisepreises führen.
(2) Die Änderung von persönlichen Angaben in der Buchung stellt keine Änderung der Buchung dar.
(3) Bei Änderung einer Buchung muss der geänderte Service gemäß Tallinks Preisliste bezahlt werden. Bei einer Änderung der Personenbeförderungsleistung und/oder der Bordleistung muss der Preis, der sich aus der Differenz zwischen dem Preis der ursprünglich gekauften Leistung und der geänderten Leistung ergibt, bezahlt werden. Guthaben wird auf dasselbe Bankkonto zurückerstattet, von dem die Buchung bezahlt wurde. Es kann eine Umbuchungsgebühr erhoben werden.
(4) (Buchungen für alle Routen können wie folgt geändert werden (außer Tallinn-Helsinki-Route):
1) Bei Umbuchung bis 21 Tage vor Reiseantritt wird keine Gebühr erhoben.
2) Wenn der Passagier das Reiseziel und/oder die Reiseroute, das Abfahrtsdatum oder die Abfahrtszeit auf dem Ticket 20 Tage bis 24 Stunden vor Reiseantritt ändern möchte, wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben. Dies gilt ebenfalls für bereits eingecheckte Buchungen. Guthaben durch Preisdifferenzen werden nicht erstattet und wenn die geänderte Buchung teurer ist als die ursprüngliche Buchung ist, zahlt der Passagier die Preisdifferenz.
3) Die Richtung und/oder die Reiseroute und das Abfahrtsdatum oder die Abfahrtszeit können weniger als 24 Stunden vor Abfahrt nicht mehr geändert werden.
(5) Tickets für die Reiseroute Tallin–Helsinki können wie folgt umgebucht werden:
1) Bei Umbuchung bis 7 Tage vor Reiseantritt wird keine Gebühr erhoben.
2) Wenn der Passagier das Reiseziel und/oder die Reiseroute, das Abfahrtsdatum oder die Abfahrtszeit auf dem Ticket 6 Tage bis 30 Minuten vor Reiseantritt ändern möchte, wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben. Dies gilt ebenfalls für bereits eingecheckte Buchungen. Guthaben durch Preisdifferenzen werden nicht erstattet und wenn die geänderte Buchung teurer ist als die ursprüngliche Buchung ist, zahlt der Passagier die Preisdifferenz.
3) Die Richtung und/oder die Reiseroute, das Abfahrtsdatum, die Abfahrtszeit und die Anzahl der Passagiere kann weniger als 30 Minuten vor Abfahrt nicht mehr geändert werden.
(6) Für Business-Lounge Buchungen werden keine Umbuchungsgebühren erhoben. Sie können bis 30 Minuten vor Abfahrt geändert werden.
(7) Wenn eine Buchung weniger als 48 Stunden vor Abfahrt hinsichtlich der Bordleistungen geändert wird, werden die Kosten für die Serviceleistungen als Umbuchungsgebühr einbehalten
(8) Nicht verwendete Serientickets werden nicht erstattet.
4. Stornierung einer Buchung
(1) Unbezahlte Buchungen werden von Tallink storniert. Wenn ein Passagier sein Ticket nicht über die Tallink Webseite, über die Smartphone-App, an einem Service-Schalter am Hafen oder am Automaten eincheckt, bevor die Fahrt beginnt, oder wenn der Passagier kein gültiges Reisedokument hat, storniert Tallink die Buchung. Im Falle einer Tagesreise oder einer Kreuzfahrt storniert Tallink die gesamte Reise, wenn ein Passagier nicht im ersten Abfahrtshafen eincheckt.
(2) Im Falle einer Stornierung wird gemäß den vorliegenden Bedingungen eine Stornierungsgebühr einbehalten. Der Reisepreis wird nach Abzug der Gebühr an das gleiche Bankkonto rückerstattet, von dem aus die Buchung ursprünglich bezahlt wurde.
(3) Es gilt die folgende Stornostaffel (außer Tickets für die Tallinn-Helsinki-Route):
1) Wenn die Buchung mehr als 21 Tage vor Abfahrt storniert wird, wird eine Gebühr in Höhe von 10 € einbehalten und der Restbetrag wird rückerstattet.
2) Wenn die Buchung 20 bis 10 Tage vor Abfahrt storniert wird, wird eine Gebühr in Höhe von 10 € zzgl. 20% der Ticketkosten einbehalten und der Restbetrag des Tickets wird rückerstattet.
3) Wenn die Buchung 9 bis 48 Stunden vor Abfahrt storniert wird, wird eine Gebühr in Höhe von 10 € zzgl. 50% der Ticketkosten einbehalten und der Restbetrag des Tickets wird rückerstattet.
4) Wenn die Buchung weniger als 48 Stunden vor Abfahrt storniert wird, werden 100% des Reisepreises einbehalten.
(4) Es gilt die folgende Stornostaffel auf der Route Tallinn-Helsinki:
1) Wenn die Buchung mehr als 7 Tage vor Abfahrt storniert wird, wird eine Gebühr in Höhe von 10 € einbehalten und der Restbetrag wird rückerstattet.
2) Wenn die Buchung 6 Tage bis 48 Stunden vor Abfahrt storniert wird, wird eine Gebühr in Höhe von 10 € zzgl. 20% der Ticketkosten einbehalten und der Restbetrag des Tickets wird rückerstattet.
3) Wenn die Buchung weniger als 48 Stunden vor Abfahrt storniert wird, werden 100% des Reisepreises einbehalten.
Teil IV: Reklamtion
(1) Jeder Passagier hat das Recht, Beschwerden über Leistungen oder unterlassene Leistungen von Tallink einzureichen. Wenn in Folge einer mündlichen Beschwerde keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden kann, kann der Passagier seine Beschwerde schriftlich oder in einem schriftlich reproduzierbaren Format an Tallink senden.
(2) Beschwerden können per Mail an die Tallink Kundenfeedback-E-Mail-Adresse gesendet werden. Alternativ kann die Beschwerde per Post eingereicht werden oder das Beschwerdeformular auf der Tallink Webseite ausgefüllt werden.
- Estonia: AS Tallink Grupp, Sadama 5/7, 10111 Tallinn
- Finland: Tallink Silja Oy, PL 100, 00181 Helsinki
- Sweden: Tallink Silja AB, Att: Kundrelationer Box 27295 102 53 Stockholm
- Latvia: AS Tallink Latvija, Eksporta iela 3a, LV-1010, Riga
- International: AS Tallink Grupp, Sadama 5/7, 10111 Tallinn
(3) Beschwerden sollen mindestens folgende Angaben enthalten:
- Name und Kontaktdaten der Person, welche die Beschwerde einreicht;
- Einreichdatum der Beschwerde;
- Beschreibung der Servicemängel;
- Forderung, die gestellt wird.
(4) Im Falle einer finanziellen Forderung sind Dokumente, welche die getätigten Ausgaben belegen, oder etwaige andere relevante Dokumente beizulegen.
(5) Beschwerden über Bordleistungen müssen während der Reise umgehend am Informationsschalter des Schiffes eingereicht werden.
(6) Wenn ein Passagier eine Beschwerde in schriftlicher Form oder in einer schriftlich reproduzierbaren Form einreicht, wird Tallink den Erhalt der Beschwerde im selben Format bestätigen.
(7) Im Allgemeinen werden Beschwerden innerhalb der ersten 2 Monate nach Erhalt bearbeitet. Beschwerden, die spezielles Handeln erfordern, werden innerhalb der in der Gesetzgebung festgehaltenen Frist bearbeitet.
(8) Tallink ist verpflichtet, den Passagier über den Bearbeitungsprozess der Beschwerde und über eine etwaige nötige Verlängerung der Bearbeitungszeit zu informieren.
Teil V – Beförderungsbedingungen für die Strecke Muuga-Vuosaari
(1) Bordkarten für die Muuga-Vuosaari-Route sollten bis zur Abfahrt aus dem Hafengebiet von Muuga oder Vuosaari aufbewahrt werden.
(2) Der Check-in von Passagieren mit Fahrzeugen auf der Strecke Muuga-Vuosaari, schließt 45 Minuten vor Abfahrt des Schiffes.
(3) Nach dem Einchecken müssen sich Fahrgäste mit Fahrzeugen spätestens 45 Minuten vor dem Ablegen des Schiffes im Wartebereich für Fahrzeuge aufhalten.
(4) Die Erbringung von Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität kann auf der Strecke Muuga-Vuosaari nicht gewährleistet werden.
(5) Eine Mitnahme von Haustieren ist auf der Strecke Muuga-Vuosaari nicht möglich.
(6) Für die Strecke Muuga-Vuosaari gelten die üblichen Buchungs- und Zahlungsbedingungen.
(7) Bei einer Umbuchung des Ticket für die Strecke Muuga-Vuosaari gelten die gleichen Umbuchungsbedingungen wie für die Reiseroute Tallinn-Helsinki (Teil 3, Punkt 3 (5)).
(8) Bei einer Stornierung des Tickets für die Strecke Muuga-Vuosaari gelten die selben Stornierungsbedingungen wie für die Strecke Tallinn-Helsinki (Teil III, Unterabschnitt 4 (5)).
(9) Auf der Strecke Muuga-Vuosaari werden nur Passagiere mit Fahrzeug befördert. Es werden keine Fußpassagiere befördert.
Teil VI: WLAN Bedingungen an Bord der AS TALLINK GRUPP Schiffe
Mit der Nutzung des von Tallink zur Verfügung gestellten kostenlosen WLAN-Service bestätigt der Nutzer, dass er die folgenden Bedingungen gelesen und akzeptiert hat:
(1) Bei der Nutzung des WLANs richtet sich der Nutzer nach der Gesetzgebung der Europäischen Union und des Staates unter dessen Flagge das Schiff fährt. Der Nutzer verpflichtet sich, das WLAN nicht für betrügerische, illegale, belästigende oder missbräuchliche Zwecke oder in einer Weise, die Tallink oder Dritte schädigt oder gefährdet, zu nutzen.
(2) Der Nutzer sollte selbständig die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass das für die WLAN-Nutzung verwendete Gerät gesichert und gegen informationstechnische Angriffe geschützt ist. Tallink ist nicht verantwortlich für eventuelle Schäden.
(3) Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass bei der Nutzung des WLANs Folgendes verboten ist:
- 1) Raubkopien von Software zu verbreiten und Informationen, deren Verbreitung durch Urheberrechts- oder Datenschutzgesetze eingeschränkt ist, online zugänglich zu machen;
- 2) zu Gewalt, Terrorismus, Putsch und Computer-Hacking aufzurufen;
- 3) Daten zu verbreiten, deren Verwendung einen unbefugten Zugang zu Computersystemen oder den darin enthaltenen Daten ermöglicht;
- 4) sich abfällig über andere Personen zu äußern, sie zu beleidigen oder zu ihrer Diskriminierung aufzurufen oder ihre Rechte in anderer Weise zu verletzen.
(4) Tallink ist nicht verantwortlich für die Rechtmäßigkeit, Qualität, Sittlichkeit oder Korrektheit der über WLAN empfangenen Informationen.
(5) Tallink ist nicht verantwortlich für den Mangel an Privatsphäre und/oder die Verletzung der Privatsphäre des Nutzers oder anderer Personen, die bei der Nutzung von WLAN auftreten können.
(6) Tallink hat das Recht, die Nutzung des WLANs einzuschränken oder zu beenden oder die WLAN-Funktionalität oder die Nutzungsbedingungen einseitig zu ändern, um die Sicherheit zu gewährleisten (z.B. um Angriffe zu verhindern). Folglich hat der Nutzer keine Ansprüche gegenüber Tallink. Tallink kann das WLAN oder dessen Nutzungsbedingungen ohne vorherige Ankündigung ändern.
(7) Tallink ist nicht verantwortlich für illegale Aktivitäten und/oder Schäden, die über WLAN verursacht werden.
(8) Tallink hat das Recht, den gesamten Schaden, den ein Nutzer durch die Nutzung von WLAN bei Tallink verursacht, vom Nutzer einzufordern.
If your trip is booked before June 1, 2024, the previous travel conditions apply to your reservation.